Frage und Antwort

Bisher wurden zwei Fragen gestellt. Fragen Sie ruhig weiter!

Meine Clematis auf dem Balkon scheint Mehltau zu haben. Was kann man dagegen tun? Beeinträchtigt der Mehltau das Wachstum der Pflanze?

Mehltau ist eine Pilzinfektion der Pflanzen. Es gibt verschiedene Schadpilze je nach betroffener Pflanze. Unterschieden werden der echte und der falsche Mehltau, die zu unterschiedlichen Pilzarten gehören.
Die Clematis leidet vermutlich an echtem Mehltau.
Der echte Mehltau befällt vor allem die Blätter der Gewächse, die dann auf der Oberseite aussehen, als ob sie mit einer dicken Mehlschicht eingepudert sind. Anfangs sind es nur kleine weiße Flecken, später können die ganzen Blätter und Triebspitzen befallen sein. Sie werden schließlich braun und fallen ab. Dadurch werden die Pflanzen deutlich geschwächt.
Ob ein Gewächs von Mehltau infiziert wird, hängt besonders von der Witterung ab. Der echte Mehltau befällt die Pflanzen vor allem bei schönem Wetter, bei warmer, trockener Luft, und hauptsächlich im Herbst, wenn der Temperaturunterschied zwischen den noch warmen Tagen und den schon kühlen und taureichen Nächten groß ist.
In der Landwirtschaft und in Gartenbaubetrieben werden zur Bekämpfung des echten Mehltaus Spritzmittel (Fungizide) eingesetzt, die oft auf Schwefelverbindungen basieren. Im Hausgarten allerdings will man in der Regel auf den Einsatz solcher "chemischen Keulen" verzichten. Ein bewährtes altes, natürliches "Hausmittel" gegen den echten Mehltau ist eine Milchlösung.
Auf einen Liter Wasser nehmen wir ein Glas frische Milch. Wirksam gegen die Pilzinfektion sind vor allem die Mikroorganismen, die sich in Frischmilch befinden. H-Milch ist deshalb ungeeignet, weil in ihr durch den Erhitzungsprozess zur Haltbarmachung diese Mikroorganismen weitgehend abgetötet werden. Dann setzen wir noch etwas Spülmittel hinzu. Mit dieser Lösung sprühen wir etwa jeden zweiten Tag die Blätter von oben und unten gründlich ein.
Weitere Hausmittel sind die Anwendung einer Schachtelhalmlösung oder einer Brennnesselbrühe zur Stärkung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte im zwei- bis dreiwöchigem Abstand.
Außerdem sollten die Gewächse möglichst nur morgens gegossen werden, damit zur Nacht die Blätter und Stängel trocken sind. Überhaupt sollte man die Pflanzen nur von unten gießen. Feuchte Blätter fördern die Ansiedlung der Schadpilze.
Es wird auch manchmal empfohlen, in die Nachbarschaft bestimmte andere Gewächse zu setzen, die der Pilz "nicht mag", etwa Kerbel, Schnittlauch, Basilikum oder Knoblauch.

Liebe Gartenbaufreunde, um einen bessere Sicht auf die Straße sowie einen einfacheren Einstieg in das Auto zu haben, wollen wir auf unserem Grundstück ein Stück Ligusterhecke (ca. 3 Meter) durch einen Zaun ersetzen. Witterungsbedingt war es uns bisher nicht möglich, dies bis dato anzugehen. Dürfen wir die Hecke nun, wo das Wetter allmählich besser wird und der letzte Frost sich verabschiedet, noch entfernen, ohne dass wir aufgrund des Bundesnaturschutzgesetztes Ärger bekommen? Wir würden selbstverständlich darauf achten, dass keine Vögel darin nisten.

Antwort: Eigentlich handelt es sich bei Ihrem Anliegen um ein juristisches und nicht ein gärtnerisches Thema. Deswegen kann ich auch nicht eine gültige Antwort geben, da ich kein Jurist bin. Allerdings ist es nicht besonders schwierig, eine Tendenz festzustellen. Und die geht eindeutig in die Richtung, dass es momentan nicht gestattet ist, einen Teil der Hecke zu entfernen.
Geregelt wird das im Bundesnaturschutzgesetz im Paragraphen 39. Da steht unter 5.2: " Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,...."
Bei Ihrem Grundstück handelt es sich weder um Wald, eine Kurzumtriebsplantage oder eine gärtnerisch genutzte Fläche, sondern um ein Privatgrundstück. Damit ist meiner Meinung nach klar, dass von März bis September einschließlich das Entfernen von Teilen einer Hecke untersagt ist. Sie dürfen Ihrer Hecke in dieser Zeit wohl einen Formschnitt verpassen unter Berücksichtigung des Vogelschutzes, mehr aber nicht.
Sie müssen also bis Oktober warten, um das drei Meter lange Heckenstück durch einen Zaun ersetzen zu können.